Die Afrikanische Schweinepest ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die ausschließlich Haus- und Wildschweine betrifft; als Krankheit wurde sie bereits 1921 in Kenia beschrieben und in Europa ab 2014 nachgewiesen. Für den Menschen ist sie ungefährlich – sie ist keine Zoonose, und auch Fleisch infizierter Tiere stellt für uns kein gesundheitliches Risiko dar. Für einen Schweinebestand dagegen ist sie das Schlimmste, was passieren kann: Die derzeit in Europa zirkulierenden Virusstämme (Genotyp II) verlaufen bei Hausschweinen fast immer tödlich. Einen in der EU zugelassenen Impfstoff gibt es nicht, eine Behandlung ebenso wenig.
Dazu kommt die rechtliche Seite. Die ASP ist in Deutschland als Tierseuche anzeigepflichtig, und auch jeder Verdacht auf eine Erkrankung muss dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Ein Ausbruch bedeutet Sperrzonen, Bestandsräumung und massive wirtschaftliche Folgen – nicht nur für den betroffenen Betrieb, sondern für eine ganze Region und ihren Export; beim Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest regelt die Schweinepestverordnung im Fall eines bestätigten ausbruchs auch behördlich angeordnete Tötungen aller Schweine im Betrieb. Nach ASP-Nachweisen beim Wildschwein verliert ein Land zudem seinen Status als seuchenfrei, was Exportverbote und weitere Handelsrestriktionen nach sich ziehen kann. Wer Schweine hält, hat also jedes Interesse daran, das Virus gar nicht erst auf den Hof zu lassen.
Seit den ersten EU-Ausbrüchen 2014 in den baltischen Staaten und Polen hat sich die Seuche stetig ausgebreitet. 2023 waren bereits 14 EU-Mitgliedstaaten betroffen, darunter erstmals Kroatien und Schweden. Damit hat die ASP gravierende Folgen für die europäische Schweinehaltung, und betroffene Länder leiden neben hohen Tierverlusten oft unter erheblichen wirtschaftlichen Schäden.
Dass die Seuche bei konsequentem Handeln dennoch beherrschbar ist, zeigt das prominenteste Beispiel: Tschechien. Dort wurde im Juni 2017 erstmals ASP bei Wildschweinen in der Region Zlín nachgewiesen – nach heutiger Einschätzung ein mit hoher Wahrscheinlichkeit durch den Menschen eingeschleppter, isolierter Ausbruch, dessen nächstes Seuchengebiet über 400 Kilometer entfernt lag. Die Behörden riegelten umgehend ein knapp 6.000 Hektar großes Kerngebiet größtenteils mit Elektrozäunen ab, verhängten dort ein Jagd- und Betretungsverbot und ließen bestimmte Ackerflächen ungeerntet, damit das Schwarzwild an Ort und Stelle blieb und die Seuche nicht weitertrug. Begleitet wurde dies von einer systematischen Kadaversuche und strengen Biosicherheitsauflagen für Hausschweinebestände. Der letzte Fall datierte bereits aus dem April 2018; die als europaweit vorbildlich eingestuften Maßnahmen führten dazu, dass das Land im Februar 2019 wieder als ASP-frei eingestuft wurde – weniger als zwei Jahre nach dem Ausbruch. Tschechien war damit das erste EU-Land, das die ASP im Wildschweinbestand vollständig tilgte, ohne dass das Virus auf Hausschweinebestände übergriff.
Auch Schweden gelang die Tilgung im Folgejahr – ein weiterer Beleg dafür, dass die Seuche beherrschbar ist, wenn konsequent gehandelt wird. In der Europäischen Union ermöglicht die Regionalisierung zudem, dass Produkte aus nicht betroffenen Gebieten weiter gehandelt werden können.
Wie wenig „seuchenfrei“ ein Dauerzustand ist, zeigt Spanien: Das Land hatte die ASP nach jahrzehntelangem endemischem Vorkommen 1995 vollständig getilgt – und galt seither als Erfolgsmodell. Ende November 2025 wurde das Virus jedoch bei Wildschweinen in Katalonien nahe Barcelona erstmals seit über drei Jahrzehnten wieder nachgewiesen. Der Fall unterstreicht, dass auch ein erfolgreich getilgtes Gebiet dauerhaft auf strikte Biosicherheit und Früherkennung angewiesen bleibt.