Für Schweinehalter ist 2026 ein Jahr mit wirtschaftlichen Herausforderungen und wichtigen Veränderungen. Auch 2027 stehen mehrere Entwicklungen an: Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung soll eingeführt werden, die Übergangsfristen für den Umbau der Sauenhaltung rücken näher, und bei der Initiative Tierwohl stehen Änderungen bei Finanzierung und Vermarktung an. Gleichzeitig gibt es Anzeichen für eine mögliche Erholung am Schweinemarkt. Ein Überblick über die Entwicklungen, die für die betriebliche Planung jetzt relevant werden.
Der Schweinemarkt steht im Jahr 2026 zeitweise unter erheblichem Preisdruck. Eine schwache Nachfrage nach Schweinefleisch, ein zeitweise erhöhtes Angebot und die schwierige Vermarktungssituation belasteten die Erzeugerpreise. Auch die Ferkelerzeugung blieb davon nicht verschont.
Für 2027 gibt es allerdings Anzeichen, die auf eine Verbesserung der Marktsituation hindeuten könnten. Die dänische Erzeugerorganisation Danske Svineproducenter erwartet nach ihrer im September 2026 aktualisierten Prognose für die deutsche Nord-West-Ferkelnotierung bei 25-kg-Ferkeln einen durchschnittlichen Jahreswert von 53,75 Euro. Für 2026 wurde die Erwartung auf 42,79 Euro je Ferkel reduziert. Auch für Schlachtschweine wird in dieser Prognose ein höheres durchschnittliches Preisniveau für 2027 angenommen.
Die Einschätzung stützt sich unter anderem auf mögliche Veränderungen des europäischen Angebots und eine erwartete Entspannung der Vermarktungssituation. Der genaue Zeitpunkt und das Ausmaß einer Erholung bleiben jedoch unsicher. Die Prognose ist deshalb als Orientierung und nicht als gesicherte Preisentwicklung zu verstehen.
Für Schweinehalter besteht damit durchaus Anlass zu vorsichtigem Optimismus. Entscheidend bleibt allerdings, ob sich höhere Notierungen tatsächlich durchsetzen und in welchem Umfang sie die Produktionskosten decken. Futterpreise, Tiergesundheit, biologische Leistungen, Auslastung und Vermarktungsbedingungen beeinflussen die Wirtschaftlichkeit weiterhin erheblich.
Quelle: top agrar, 18. September 2026.
Der Strukturwandel in der deutschen Schweinehaltung hält an. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden zum 3. Mai 2026 noch rund 14.700 schweinehaltende Betriebe gezählt. Gegenüber 2016 entspricht dies einem Rückgang um 40 Prozent beziehungsweise rund 9.800 Betriebe. Gleichzeitig verringerte sich der gesamte Schweinebestand innerhalb von zehn Jahren um 22,5 Prozent auf rund 21,0 Millionen Tiere. Der durchschnittliche Bestand je Betrieb stieg im selben Zeitraum von etwa 1.100 auf rund 1.400 Schweine.
Die Entwicklung verläuft nicht in allen Produktionsrichtungen gleich. Während die Zahl der Mastschweine im Vorjahresvergleich zurückging, wurden im Mai 2026 mehr Ferkel und Jungsauen als ein Jahr zuvor erfasst. Auch bei den Zuchtsauen lag der Bestand leicht über dem Vorjahreswert. Die Daten zeigen damit, dass sich Veränderungen der Betriebszahlen und der Tierbestände nicht immer parallel entwickeln.
Besonders deutlich zeigt sich der Strukturwandel in der Sauenhaltung. Investitionen in Stallumbauten, steigende Anforderungen an die Tierhaltung, Genehmigungsverfahren und wirtschaftliche Unsicherheiten beeinflussen die Entscheidungen vieler Betriebe.
Für verbleibende Betriebe kann ein rückläufiges Angebot Chancen eröffnen, sofern die Nachfrage entsprechend ausfällt. Gleichzeitig gewinnen eine verlässliche Vermarktung, eine gute Arbeitswirtschaft und eine langfristig tragfähige Investitionsplanung an Bedeutung.
Quelle: Statistisches Bundesamt – Schweinehaltung, Ergebnisse zum 3. Mai 2026.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) bleibt ein wesentlicher Risikofaktor für die deutsche und europäische Schweinehaltung. Die Situation ist regional unterschiedlich und kann sich kurzfristig verändern. Rückläufige Fallzahlen in einzelnen Gebieten sind positiv zu bewerten, erlauben aber keine allgemeine Entwarnung.
Für Deutschland stellt das Friedrich-Loeffler-Institut regelmäßig aktualisierte Karten zur Verfügung. Die jüngste zum Veröffentlichungszeitpunkt verfügbare Karte für Deutschland und angrenzende Gebiete trägt den Stand 20. Oktober 2026. Für eine belastbare Bewertung der aktuellen Lage sollten die jeweils neuesten Einträge im Tierseuchennachrichtensystem und die Meldungen der zuständigen Veterinärbehörden herangezogen werden.
Auch international bleibt die Entwicklung relevant. In Finnland wurde ASP am 30. Juli 2026 erstmals bei Wildschweinen in einem zuvor seuchenfreien Gebiet nachgewiesen. Für Italien wurden ebenfalls neue amtliche Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung erlassen. Solche Entwicklungen können Auswirkungen auf den Handel und die Vermarktung haben, wobei die konkreten Folgen von den betroffenen Regionen und den geltenden Handelsregelungen abhängen.
An einem Impfstoff wird weiter geforscht, unter anderem im EU-Projekt ASFaVIP, das ein Zulassungsdossier für die EMA vorbereiten soll – eine praxistaugliche Zulassung ist aber weiterhin nicht in Sicht. Forschungsprojekte und Impfstoffkandidaten sind nicht mit einer allgemein verfügbaren, zugelassenen Anwendung gleichzusetzen. Bis auf Weiteres bleibt die konsequente Biosicherheit deshalb der zentrale Bestandteil der Prävention. Lesen Sie dazu gerne auch unsere Blogartikel zum Thema Biosicherheit: Biosicherheit in schweinehaltenden Betrieben, Teil 1 und Teil 2.
Quellen: Friedrich-Loeffler-Institut – Karten zur ASP; EU-Kommission – Seuchenmaßnahmen in Finnland; EU-Kommission – Maßnahmen in Italien.
Nach mehrfacher Verschiebung soll die verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung für frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch aus deutscher Erzeugung nun zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Fünf Haltungsstufen von „Stall“ bis „Bio“ sollen künftig verpflichtend im Handel ausgewiesen werden.
Die endgültige Umsetzung ist zum Veröffentlichungszeitpunkt allerdings noch nicht abschließend geklärt. Hintergrund ist unter anderem das europäische Notifizierungsverfahren zu einer weiteren Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde der Europäischen Kommission im Mai 2026 vorgelegt. Im Verfahren wurden ausführliche Stellungnahmen mehrerer Mitgliedstaaten sowie der Kommission dokumentiert. Die Stillhaltefrist reicht nach dem veröffentlichten Verfahrensstand bis in den November 2026. Damit bleiben weitere Entwicklungen abzuwarten.
Geplant ist zudem eine Ausweitung auf Restaurants, Kantinen und Imbisse, die von Gastronomieverbänden kritisch gesehen wird. Bislang erfasst die Kennzeichnung nur die Mastphase ab der 10. Lebenswoche – Sauen- und Ferkelhaltung sind noch nicht einbezogen, eine Erweiterung ist aber angekündigt.
Für Schweinehalter ist entscheidend, welche Angaben entlang der Lieferkette benötigt werden und wie die jeweilige Haltungsform zugeordnet wird. Die staatliche Kennzeichnung ist von freiwilligen Branchenprogrammen wie der Initiative Tierwohl zu unterscheiden. Beide Systeme haben unterschiedliche Anforderungen und dürfen nicht ohne Weiteres gleichgesetzt werden.
Betriebe sollten die weiteren Entscheidungen im Gesetzgebungsverfahren verfolgen und rechtzeitig klären, welche Nachweise und Angaben für ihre jeweilige Vermarktung erforderlich werden.
Quellen: EU-Kommission – Notifizierung 2026/0234/DE zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz; Verbraucherzentrale Niedersachsen; hessenschau.
Die Übergangsfristen aus der 2021 novellierten Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung bleiben der zentrale Fahrplan für Sauenhalter: Im Deckzentrum darf ab Februar 2029 nur noch für die Besamung kurzzeitig fixiert werden, danach gilt Gruppenhaltung mit mindestens 5 m² je Sau. Im Abferkelbereich ist die Kastenstandhaltung künftig auf höchstens 5 statt bisher 35 Tage begrenzt, bei mindestens 6,5 m² je Abferkelbucht – hier läuft die Übergangsfrist noch bis 2036.
Wer die Übergangsfrist im Deckzentrum nutzen wollte, musste bereits bis zum 9. Februar 2024 ein Betriebs- und Umbaukonzept sowie bis zum 9. Februar 2026 einen gestellten Bauantrag nachweisen. Für Betriebe, die diese Termine verpasst haben oder erst jetzt planen, lohnt sich eine rechtzeitige Abstimmung mit der zuständigen Behörde, da ohne Nachweis die Übergangsfrist entfällt.
Die Umstellung betrifft nicht nur die bauliche Gestaltung. Auch Arbeitsabläufe, Tiergesundheit, Management und Wirtschaftlichkeit müssen berücksichtigt werden. Die Anforderungen an Bewegungsfreiheit, Fixierung und Buchtenausgestaltung ergeben sich aus den jeweiligen Vorschriften und sollten bei der Planung des konkreten Haltungssystems berücksichtigt werden.
Quellen: Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, § 45 – Übergangsregelungen; LAVES Niedersachsen.
Die Minimierung des Antibiotikaeinsatzes bleibt ein wichtiges Thema in der Schweinehaltung. Für die Betriebe stehen die korrekte Erfassung der Anwendungen, die betriebliche Therapiehäufigkeit und die gegebenenfalls daraus entstehenden Maßnahmenpflichten im Mittelpunkt.
Die gesetzlichen Vorgaben unterscheiden zwischen den festgelegten Nutzungsarten. Wird die maßgebliche Kennzahl überschritten, ergeben sich daraus je nach Höhe und den gesetzlichen Voraussetzungen Pflichten zur Ursachenanalyse und zur Planung geeigneter Maßnahmen. Die Einbindung der bestandsbetreuenden Tierärztin oder des bestandsbetreuenden Tierarztes ist dabei wesentlich.
Ab dem 1. Januar 2027 gelten Änderungen einzelner Vorschriften des Tierarzneimittelgesetzes. Nach der geltenden Gesetzesfassung wird unter anderem die jährliche Therapiehäufigkeit stärker in den Mittelpunkt der entsprechenden Feststellungs- und Dokumentationspflichten gerückt. Die relevanten Regelungen sehen vor, dass Tierhalter spätestens bis zum 1. März eines Jahres feststellen und dokumentieren, ob die betriebliche jährliche Therapiehäufigkeit des vorangegangenen Kalenderjahres über der bundesweiten Kennzahl 1 oder 2 liegt.
Unabhängig von den formalen Anforderungen bleibt das Ziel, vermeidbare Antibiotikaanwendungen zu reduzieren, ohne notwendige Behandlungen erkrankter Tiere zu verzögern oder zu unterlassen. Eine gute Diagnostik, geeignete Impfkonzepte, optimierte Haltungsbedingungen und ein funktionierendes Bestandsmanagement leisten hierzu einen wichtigen Beitrag.
Für die Praxis empfiehlt es sich, die Antibiotikadaten regelmäßig mit den tierärztlichen Befunden und dem Krankheitsgeschehen im Bestand abzugleichen. So lassen sich Schwachstellen erkennen und gezielte Verbesserungsmaßnahmen ableiten.
Quelle: Tierarzneimittelgesetz, § 58 – geltende Fassung und Änderungen ab 2027.
Seit März 2026 bietet die Initiative Tierwohl (ITW) für Schweinemäster zwei zusätzliche Programme an: „Frischluftstall“ (Haltungsform Stufe 3) und „Auslauf“ (Stufe 4), jeweils mit ersten Audits ab April 2026. Die bestehende Stufe „Stall + Platz“ läuft parallel weiter und verlangt inzwischen 12,5 % statt zuvor 10 % mehr Platz sowie mindestens drei Buchtenstrukturierungselemente je Bucht.
Beim Ferkelfonds, aus dem Ferkelaufzüchter ein Tierwohlentgelt erhalten, haben die ITW-Partner im August 2026 eine Verlängerung beschlossen: Die Zahlungen laufen bis längstens 30. April 2027 weiter. Der ursprünglich zum Jahreswechsel 2026/2027 geplante Übergang zur reinen Marktfinanzierung verschiebt sich damit auf den 1. Mai 2027. Hintergrund ist die Umstellung auf die sogenannte Nämlichkeit: Schweinefleisch soll dann nur noch als ITW-Ware vermarktet werden, wenn Sauenhaltung, Aufzucht und Mast durchgängig den ITW-Kriterien entsprechen. Die zusätzlichen Monate sollen Betrieben Zeit geben, passende ITW-Abnehmer oder Lieferanten zu finden.
Quellen: ITW-Pressemitteilung zur Verlängerung des Ferkelfonds vom 26. August 2026; ITW-Pressemitteilung zur Nämlichkeit vom 30. Juni 2026; agrarheute.
China hat im Jahr 2025 Antidumpingzölle auf Schweinefleisch aus der EU eingeführt, was den europäischen Exportmarkt insgesamt belastet. Deutsche Schlachtbetriebe sind davon nicht direkt betroffen, da der chinesische Markt für deutsches Schweinefleisch bereits seit dem ASP-Erstnachweis 2020 gesperrt ist.
Ob und wann sich der chinesische Markt für deutsche Ware wieder öffnet, etwa über ein Regionalisierungsabkommen, ist offen. Marktbeobachter verweisen zudem auf den Abbau des chinesischen Sauenbestands, der die Nachfrage am Weltmarkt mittelfristig beeinflussen könnte. Belastbare Aussagen über die Auswirkungen auf deutsche Erzeuger lassen sich daraus derzeit nicht ableiten.
Für Schweinehalter kommen zum Jahreswechsel und im Laufe des Jahres 2027 mehrere Entwicklungen zusammen: die geplante Tierhaltungskennzeichnung, deren endgültige Umsetzung noch abzuwarten ist, der Übergang zur Marktfinanzierung und Nämlichkeit bei der Initiative Tierwohl, der weiter laufende Fahrplan zum Kastenstand-Ausstieg und angepasste Dokumentationspflichten bei der Antibiotikaminimierung. Am Markt gibt es Anzeichen für eine Erholung, Zeitpunkt und Ausmaß bleiben aber unsicher. Wer die Entwicklungen aufmerksam verfolgt und frühzeitig plant, kann die Umstellungen mit weniger Druck angehen.
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