Im ersten Teil dieses Artikels haben wir die Grundlagen der Biosicherheit auf Schweinebetrieben erläutert und die Bedeutung von externen und internen Maßnahmen betont. In diesem zweiten Teil wollen wir noch tiefer auf die Erstellung eines erfolgreichen Biosicherheitsplans eingehen und Bausteine aufzeigen, die für die Gesundheit Ihrer Schweine und die Zukunft Ihres Betriebs unerlässlich sind.
Ein solider Biosicherheitsplan trägt dazu bei, Krankheitserreger fernzuhalten und regelt den Umgang mit potenziellen Risikofaktoren im täglichen Betrieb systematisch. Er bildet die Grundlage für präventive Maßnahmen und ermöglicht es, im Falle eines Ausbruchs schnell und gezielt zu reagieren.
Nach dem Animal Health Law sind alle Schweinehalterinnen und -halter verpflichtet, „Schutz vor biologischen Gefahren“ sicherzustellen – unabhängig von der Betriebsgröße. Auch für kleinere Haltungen oder Hobbyhaltungen (mini pigs) gelten Mindestanforderungen, die unbedingt beachtet werden müssen, um das Risiko der Einschleppung und Ausbreitung von Seuchen wie der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu minimieren.
Das Gesetz sieht unterschiedliche Sicherheitsstufen vor, die je nach Risiko angepasst werden. Sicherheitsstufe I umfasst grundlegende Anforderungen, die für alle Betriebe gelten, während Sicherheitsstufe II erweiterte Maßnahmen umfasst, die besonders nach einem Ausbruch notwendig sind. Diese Maßnahmen fest im Blick, regelmäßig überprüft und angepasst.
In Anbetracht der aktuellen Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland und Europa ist der Schutz vor biologischen Gefahren essenziell. Die ASP stellt sowohl gesundheitlich als auch wirtschaftlich eine erhebliche Bedrohung für die Schweinehaltung dar. Biosicherheitslücken in Betrieben gelten als eine der Hauptursachen für die Einschleppung und Ausbreitung der ASP.
Auf Initiative der Niedersächsischen Tierseuchenkasse und des Landvolks Niedersachsen wurde im Jahr 2021 eine Arbeitsgruppe gegründet, die darauf abzielt, den Schweinehalterinnen und -haltern zu helfen, ihre Biosicherheitsmaßnahmen an die aktuellen Anforderungen des Europäischen Tiergesundheitsrechts anzupassen. Die Arbeitsgruppe hat einen Leitfaden entwickelt, der den rechtlichen Rahmen für die Erstellung eines betriebsindividuellen Biosicherheitskonzepts aufzeigt.
Für den Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung von Krankheiten ist ein durchdachter Biosicherheitsplan sinnvoll. Ein solcher Plan schützt nicht nur Ihre Schweine, sondern hilft auch, wirtschaftliche Verluste durch Krankheitsausbrüche zu minimieren und die Tiergesundheit zu erhalten. Die wesentlichen Bausteine eines erfolgreichen Biosicherheitsplans lassen sich in präventive und reaktive Maßnahmen unterteilen.
Um das Risiko der Einschleppung von Krankheitserregern zu minimieren, sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden:
Um die Ausbreitung von Krankheitserregern innerhalb des Betriebs zu verhindern, müssen alle Personen, Geräte und Fahrzeuge, die zwischen verschiedenen Bereichen wechseln, strengen Hygieneregeln unterworfen werden.
Eine regelmäßige und gründliche Reinigung und Desinfektion ist eine der effektivsten Maßnahmen, um Erregereinschleppung und –verschleppung zu verhindern. Strenge Hygieneregeln und Verhaltensrichtlinien sind wichtig, um Infektionsrisiken zu minimieren:
Ein Krisenplan sollte im Falle eines Ausbruchs schnell aktiviert werden können. Kontakt zu allen Beteiligten, v. a. den lokalen Veterinärdiensten und Behörden halten.
Ein durchdachter Biosicherheitsplan ist entscheidend für die Gesundheit und Sicherheit der Schweine und des gesamten Betriebs. Durch die konsequente Umsetzung von Präventionsmaßnahmen, wie Zugangskontrollen, Quarantäne, Hygienevorgaben und Notfallmanagement, kann das Risiko der Einschleppung von Krankheitserregern signifikant verringert werden. Ein strukturierter und gut geplanter Biosicherheitsplan ist daher das Fundament für eine erfolgreiche und sichere Tierhaltung.
Vor diesem Hintergrund ist es entscheidend, dass Schweinehalterinnen und -halter ihren Biosicherheitsplan regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Die KNG-Tierärztinnen und Tierärzte fungieren als Biosicherheitsbeauftragte und unterstützen Schweinehalterinnen und Schweinehalter dabei, den individuellen Biosicherheitskonzept für ihren Betrieb zu erstellen, der den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Sie helfen bei der Ausarbeitung von Maßnahmenplänen und bieten eine praktische Umsetzungshilfe.
Diese Unterstützung umfasst:
Die Unterstützung durch erfahrene Biosicherheitsbeauftragte von KNG stellt eine wertvolle Hilfe für Schweinehalterinnen und -halter dar, um Ihren Biosicherheitsplan nicht nur auf dem neuesten Stand zu halten, sondern auch sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben des Europäischen Tiergesundheitsrechts eingehalten werden. Wir helfen gemeinsam einen maßgeschneiderten, effektiven Maßnahmenplan zu entwickeln, der das Risiko der Einschleppung und Ausbreitung der ASP minimiert und die Gesundheit der Schweine sichert.